Die Vergabe des Bildungskredits an Deutsche und andere Staatsangehörigen folgt den gleichen Grundsätzen wie beim BAföG.
Der Bildungskredit wird Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt.
Darüber hinaus können auch Ausländer/innen den Bildungskredit erhalten, sofern sie zu einer der in § 8 BAföG benannten Gruppen gehören.
Zusammengefasst sind dies:

Informationen zur Ausbildungsförderung
2010, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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