Als Altersbegrenzung wirkt, dass die Kreditvergabe mit dem Studienverlauf verbunden ist. Zusätzlich besteht eine Altersgrenze von 36 Jahren.
Voraussetzung ist einerseits die Volljährigkeit. Der Kredit wird andererseits nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem die Auszubildenden das 36. Lebensjahr vollenden.

Informationen zur Ausbildungsförderung
2010, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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