Hanna (24), Studentin, auswärts wohnend

Junge lesende FrauHanna (24) studiert Medizin und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Alexander absolviert eine Ausbildung zum Bankkaufmann und erhält dafür eine monatliche Ausbildungsvergütung von 733 Euro. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.470 Euro. Sie zahlt in eine "Riester-Rente" ein.

 

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.955,83 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 613,26 €
"Riester-Rente" 74,57 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 257,33 €
- Kirchensteuer 3,77 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 1.930,24 €
Hannas Vater gibt die Zusatzerklärung für einen Elternteil ohne Einkommen ab.
Berechnung des Einkommens von Alexander (im Sinne des BAföG):
Ausbildungsvergütung von Alexander (1/12) 733,00 €
abzüglich
Pauschalbetrag nach Tz 21.1.32 BAföGVwV 138,05 €
Alexanders Einkommen (im Sinne des BAföG) abzüglich des Pauschalbetrages 594,95 €
anzurechnendes Einkommen von Alexander 594,95 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 1.930,24 €
abzüglich
Grundfreibetrag:
- für die Eltern 1.605,00 €
- für Alexander
    - Grundfreibetrag 485,00 €
    - abzüglich des anrechenbaren Einkommens von Alexander 594,95 €
    - verbleibender Grundfreibetrag 0,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 325,24 €
Kein Freibetrag für Hanna, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht
Zusatzfreibetrag: 50% für die Eltern selbst 162,62 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

162,62 €

Berechnung des "BAföG" für Hanna:

Bedarfssatz Hanna:
Grundbedarf Student/in 373,00 €
auswärts wohnend 224,00 €
597,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen 162,62 €
Förderungsbetrag 434,38 €

Förderungsbetrag (gerundet)

434 €

Hanna erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 434 Euro, davon 217 Euro als Zuschuss und 217 Euro als zinsloses Darlehen.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Publikationen

  • Das neue BAföG ID = 6

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2010, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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