Max (24), Student und Saskia (18) Gymnasiastin, beide auswärts wohnend, Eltern geschieden

Ein junger Mann und eine junge Frau sitzen Rücken an Rücken auf dem BodenMax (24) studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er hat gemeinsam mit Kommilitonen eine Wohnung gemietet. Seine Schwester Saskia (18) besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist.
Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden, beide als Arbeitnehmer tätig und beziehen für jeweils eines ihrer Kinder Kindergeld. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 29.470 Euro, die Mutter von 18.740 Euro. Vater und Mutter zahlen jeweils in eine "Riester-Rente" ein. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

 

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.455,83 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 506,76 €
"Riester-Rente" 69,98 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse II)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 350,25 €
- Kirchensteuer 19,26 €
- Solidaritätszuschlag 11,77 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 1.421,14 €
abzüglich
Grundfreibetrag für sich selbst 1.070,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 351,14 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen
Zusatzfreibetrag: 50% für den Vater selbst 175,57 €

Anrechnungsbetrag vom Einkommen des Vaters

175,57 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 1.561,67 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 316,31 €
"Riester-Rente" 34,22 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse II)
- Einkommensteuer / Lohnsteuer 115,67 €
- Kirchensteuer 1,07 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 1.017,74 €
abzüglich
Grundfreibetrag für sich selbst 1.070,00 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge -52,26 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen
Zusatzfreibetrag: 50% für die Mutter selbst 0,00 €

Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Mutter

0,00 €

Berechnung des "BAföG" für Max

Bedarfssatz Max:
Grundbedarf Student/in 373,00 €
auswärts wohnend 224,00 €
597,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters 87,79 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter 0,00 €
Förderungsbetrag 509,22 €

Förderungsbetrag (gerundet)

509 €

Max erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 509 Euro, davon 254,50 Euro als Zuschuss und 254,50 Euro als zinsloses Darlehen.

Berechnung des "BAföG" für Saskia

Bedarfssatz Saskia:
Grundbedarf Schülerin an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule
(notwendig auswärts untergebracht)
465,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters 87,79 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter 0,00 €
Förderungsbetrag 377,22 €

Förderungsbetrag (gerundet)

377 €

Saskia erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 377 Euro als Zuschuss.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Publikationen

  • Das neue BAföG ID = 6

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2010, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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