BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten.
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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