Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.
Wichtig:
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung können Sie hier für das entsprechende Bundesland über den Link "Kommunale Ämter" aufrufen.
Kommunale Ämter
Ausbildungsstättenverzeichnis
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Kommunale Ämter und Ausbildungsstättenverzeichnis
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Hier werden alle bereits als förderungsfähig bewerteten Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge in den einzelnen Bundesländern aufgeführt. (URL: http://www.bafög.de/de/488.php)